Rechtsanwalt Hötz berät und vertritt gerichtlich sowie außergerichtlich
• Privatpersonen & privatrechtliche Verbände/ Vereine
• Unternehmen & Firmen
• Behörden & öffentlich-rechtliche Verbände
Als Dipl.-Verw.(FH) und ehemaliger Leiter eines Rechts- und Ordnungsamtes einer Kommune
mit zahlreichen weiteren Aufgaben (siehe RA Hötz), ist Rechtsanwalt Hötz aufs Engste mit den
Abläufen und Gegebenheiten der öffentlichen Verwaltung vertraut. Dies befähigt Rechtsanwalt
Hötz, Sie in der Regel ohne längere Einarbeitungszeit- und kosten bei zahlreichen Rechtsfragen
zu beraten und zu unterstützen.
Besonders spricht Rechtsanwalt Hötz kleinere bis mittlere Kommunen ohne eigenes Rechtsamt
an, deren tägliche Arbeit zahlreiche Rechtsfragen aufwirft.
Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen zwar ihre Mitgliedskommunen auch in
Einzelfällen, jedoch übernehmen sie keine Prozessvertretung vor den Zivil- und Strafgerichten.
Für Rechtsanwalt Hötz ist es darüber hinaus selbstverständlich und vertrautes Terrain, auch
außerhalb der regulären Dienstzeiten an kommunalen Sitzungen teilzunehmen, wenn es für das
Mandat förderlich erscheint, z. B. um Informationen aus erster Hand zu erhalten oder
kommunale Entscheidungsprozesse juristisch zu begleiten.
Vorbereitung eines Beratungsgesprächs
Das anwaltliche Beratungsgespäch sollte im beidseitigen Interesse effizient genutzt werden können.
Schauen Sie sich bitte in diesem Zusammenhang einmal die ausführliche Checkliste der Bundesrechtsanwaltskammer an: klick
Zur fehlerfreien Erfassung Ihrer Daten und zur Gewährleistung einer reibungslosen Kommunikation wird der folgende Mandantenbogen angeboten: Mandantenbogen Es ist von Vorteil, wenn Sie den Mandantenbogen bereits ausgefüllt zum ersten Beratungsgespräch mitbringen würden.
Kosten der Rechtsberatung
Auf die ausführlichen Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer zum Thema Kosten wird verwiesen: klick
Weitere Fragen
Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Hötz selbstverständlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung.