Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen im Verhältnis Bürger - Bürger.
Rechtsanwalt Hötz berät und vertritt Sie insbesondere auf folgenden Gebieten des Zivilrechts:
• Allgemeines Zivilrecht
Durchsetzung bzw. Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche, z. B.
- aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Reisevertrag
- deliktische Ansprüche (Schadensersatzansprüche)
• Arbeitsrecht
• Erbrecht
• Familienrecht
Trennung, Scheidung, Folgesachen, Unterhaltsrecht, Sorgerecht
• Miet-, Pacht- und Landpachtrecht sowie WEG-Recht
Begründung, Vollzug und Beendigung von Mietverträgen,
Vertragsangelegenheiten
Neben den juristischen Kenntnissen verfügt Rechtsanwalt Hötz über rund 20 Jahre Erfahrung bei der Vermietung von Wohnraum - mit allen Höhen und vor allem Tiefen des Mietrechts.
Durch eine Beratung im Vorfeld lässt sich die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöhen, als Vermieter
oder Mieter rechtliche Unannehmlichkeiten vermeiden zu können.
Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, das Mietverhältnis einseitig zu beenden, berät und vertritt
Rechtsanwalt Hötz Sie hierbei und setzt Ihr Recht auch gerichtlich durch, vom ersten Schriftsatz
bis hin zur Zwangsvollstreckung.
• Wettbewerbsrecht